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   VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92   

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VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92 (https://dejure.org/1995,3729)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.01.1995 - 10 UE 2626/92 (https://dejure.org/1995,3729)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 10 UE 2626/92 (https://dejure.org/1995,3729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 1 AuslG, Art 16a Abs 1 GG, § 26 AsylVfG
    (Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan: Inhaftierung wegen eines Verstoßes gegen sec 298-B PPC; anderweitige Verfolgungssicherheit und Abschiebungsverbot nach AuslG 1990 § 51 Abs 1; Unanwendbarkeit der Familienasylregelung auf AuslG 1990 § 51 Abs 1)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    298-C PPC ergänzt, durch die den Ahmadis unter Androhung einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe zahlreiche Verhaltensweisen verboten werden (zum Wortlaut dieser Vorschriften vgl. die Übersetzungen in BVerfGE 76 S. 143 (146 f.) = EZAR 200 Nr. 20).

    Es kommt mithin darauf an, daß der Staat bei Maßnahmen dieser Art sich seiner politischen Ordnungsaufgabe gemäß auf die Außensphäre, d.h. den Bereich der Öffentlichkeit, beschränkt und nicht in den internen Bereich der Glaubensgemeinschaft und ihrer Angehörigen übergreift, d.h. in das Habenkönnen und Bekennenkönnen ihres Glaubens, wie sie ihn verstehen, im privaten Bereich und dort, wo sie sich abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit Gleichgesinnten nach Treu und Glauben unter sich wissen dürfen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76 S. 143 (158 ff.); kritisch zu dieser Abgrenzung: Marx, Umfang und Grenzen der Religionsfreiheit im Asylrecht, Februar 1993; Liegmann, Eingriffe in die Religionsfreiheit als asylerhebliche Rechtsgutverletzung religiös Verfolgter, 1993 S. 156 ff.; VG Frankfurt am Main, Urteile vom 16.12.1992 - 5/1 E 10073/92 - und vom 10.11.1993 - 12/1 E 10068/92 -).

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem Urteil vom 10. September 1993 - 10 UE 297/90 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Sie decken sich mit den Voraussetzungen für die Asylanerkennung aufgrund Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 AsylVfG), soweit es nicht unbeachtliche selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände (§ 28 AsylVfG) oder anderweitige Sicherheit vor Verfolgung (§§ 26a, 27 AsylVfG) betrifft (dazu vor allem BVerwG, Urteile vom 21.01.1992 - 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 = EZAR 232 Nr. 2, vom 26.10.1993 - 9 C 50/92 u.a. - EZAR 230 Nr. 2 = NVwZ 1994, 500 und vom 18.01.1994 - 9 C 48.92 - EZAR 230 Nr. 3 = NVwZ 1994, 497; vgl. dazu Anm. Renner, ZAR 1994, 85).

    Bei einem vorverfolgten Mitglied führen derartige Strafvorschriften schon dann zu einer einen religiösen Verzicht abnötigenden unzumutbaren Zwangslage, wenn sich aufgrund der bestehenden Rechtspraxis ihre Anwendung auch auf religiöse Verhaltensweisen im häuslichen oder gemeinschaftsinternen Bereich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt, was bereits dann anzunehmen ist, wenn in einzelnen Fällen Bestrafungen oder sonstige nach ihrer Intensität als asylrechtlich erhebliche Eingriffe zu wertende staatliche Maßnahmen wegen einer Glaubensausübung in diesem Bereich erfolgt sind und es sich nicht um Fehlentscheidungen handelt, die entgegen einer allgemeinen, den weitgefaßten Gesetzeswortlaut gezielt zurücknehmenden Rechtsauffassung ergangen sind, während dies bei unverfolgten Mitgliedern erst dann der Fall ist, wenn aufgrund der staatlichen Rechtspraxis eine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß die Vorschriften generell oder doch überwiegend auch auf religiöse Verhaltensweisen angewandt werden, die außerhalb der Öffentlichkeit im asylrechtlich geschützten Bereich zutage treten, wobei eine solche beachtliche Wahrscheinlichkeit nur dann gegeben ist, wenn bei qualifizierender Betrachtungsweise die für eine solche Rechtsanwendung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen als die dagegensprechenden Tatsachen und deshalb bei zusammenfassender Bewertung des zur Prüfung gestellten Sachverhalts diesen gegenüber überwiegen (vgl. das in einem Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des BVerwG vom 26.10.1993 - 9 C 50.92 u.a. - EZAR 230 Nr. 2 = NVwZ 1994 S. 500 = InfAuslR 1994 S. 119).

    298-B, 298-C und 295-C PPC erfülle (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.1993, a.a.O.), denn zum einen ist eine solche leitsatzmäßige Hervorhebung in der pakistanischen Rechtsprechung nicht gebräuchlich und zum anderen ist dem Wesen des Islam als einer religiösen Wertordnung, in der es keine Trennung von weltlichen und religiösen Angelegenheiten gibt, in der das religiöse Gesetz in Gesellschaft und Staat zu verwirklichen ist und die Idee des Individuums mit eigenen "natürlichen" Rechten gegenüber dem Staat nicht existiert (vgl. Ende/Steinbach, a.a.O. S. 201, 203 und 204), eine Unterscheidung zwischen religiösem Innen- und Außenbereich völlig fremd, so daß die pakistanischen Gerichte und Behörden selbstverständlich auch von einem unterschiedslos alle Lebensbereiche umfassenden Anwendungsbereich der Verbotsvorschriften ausgehen, der damit auch den von der deutschen Rechtsprechung konstruierten religiösen Binnenbereich erfaßt, so daß sie überhaupt keinen Anlaß haben könnten, einen Leitsatz des geforderten Inhalts aufzustellen (vgl. Gutachten Dr. Conrad an OVG des Saarlandes vom 21.04.1992 und an Hess. VGH vom 31.10.1994 S. 23).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Diese gewichtigen Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung sind in die Gesamtbeurteilung der Frage einzubeziehen, ob die Verfolgungsfurcht eines Asylbewerbers bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles bei objektiver Beurteilung begründet und deshalb asylrechtlich beachtlich ist, weil es ihm unter diesen Umständen nicht zumutbar ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (hinsichtlich der im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG entsprechend anwendbaren Grundsätze zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. = Art. 16a Abs. 1 GG vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - BVerfGE 83 S. 216 (230 ff) = EZAR 202 Nr. 10; BVerwG, Urteile vom 19.04.1994 - 9 C 462.93 - InfAuslR 1994 S. 325 f., und vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 - BVerwGE 88 S. 367 = EZAR 202 Nr. 21 = DVBl. 1991 S. 1089 (1092 f.)).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Für die Asylanerkennung unbeachtlich ist er in der Regel, wenn er von dem Asylbewerber aus eigenem Willensentschluß geschaffen worden ist (selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchttatbestand), es sei denn, dieser Entschluß entspringt einer festen, bereits im Heimatstaat erkennbar betätigten Überzeugung (§ 28 Satz 1 AsylVfG; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74 S. 51 (66) = EZAR 200 Nr. 18).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91

    Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausreichend, daß wegen privater Glaubensausübung strafrechtliche Ermittlungsverfahren in beträchtlicher Zahl eingeleitet worden und einige Bestrafungen erfolgt sind und im übrigen die jederzeitige Gefahr besteht, wegen einer solchen asylrechtlich geschützten Glaubensbetätigung aufgrund einer privaten Strafanzeige für einige Monate ins Gefängnis zu kommen und dort Mißhandlungen ausgesetzt zu sein (so der erkennende Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 09.06.1993 - 10 UE 2243/87 -), erforderlich ist danach darüberhinaus, daß der Staat ein derartiges Verbot in der Rechtspraxis und -anwendung über längere Zeit hin in jedem oder nahezu jedem Fall eines Verstoßes im privaten oder gemeinschaftsinternen Bereich durchsetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 37.88 - BVerwGE 80 S. 321 (327) = EZAR 201 Nr. 16 für einen Zeugen Jehovas aus Zaire einerseits und Urteil vom 15.12.1992 - 9 C 61.91 - EZAR 215 Nr. 5 = DVBl. 1993 S. 327 ff. gegen Ahmadis aus Pakistan andererseits).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausreichend, daß wegen privater Glaubensausübung strafrechtliche Ermittlungsverfahren in beträchtlicher Zahl eingeleitet worden und einige Bestrafungen erfolgt sind und im übrigen die jederzeitige Gefahr besteht, wegen einer solchen asylrechtlich geschützten Glaubensbetätigung aufgrund einer privaten Strafanzeige für einige Monate ins Gefängnis zu kommen und dort Mißhandlungen ausgesetzt zu sein (so der erkennende Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 09.06.1993 - 10 UE 2243/87 -), erforderlich ist danach darüberhinaus, daß der Staat ein derartiges Verbot in der Rechtspraxis und -anwendung über längere Zeit hin in jedem oder nahezu jedem Fall eines Verstoßes im privaten oder gemeinschaftsinternen Bereich durchsetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 37.88 - BVerwGE 80 S. 321 (327) = EZAR 201 Nr. 16 für einen Zeugen Jehovas aus Zaire einerseits und Urteil vom 15.12.1992 - 9 C 61.91 - EZAR 215 Nr. 5 = DVBl. 1993 S. 327 ff. gegen Ahmadis aus Pakistan andererseits).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Im Unterschied zur mittelbaren Gruppenverfolgung kann das bei einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung auch schon dann der Fall sein, wenn zwar Referenzfälle oder Vergleichsfälle durchgeführter Verfolgung nicht im erforderlichen Umfang oder überhaupt (noch) nicht festgestellt werden können, aber hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein staatliches Verfolgungsprogramm vorliegen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158.94 - DVBl. 1994 S. 1409 f.).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Diese gewichtigen Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung sind in die Gesamtbeurteilung der Frage einzubeziehen, ob die Verfolgungsfurcht eines Asylbewerbers bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles bei objektiver Beurteilung begründet und deshalb asylrechtlich beachtlich ist, weil es ihm unter diesen Umständen nicht zumutbar ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (hinsichtlich der im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG entsprechend anwendbaren Grundsätze zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. = Art. 16a Abs. 1 GG vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - BVerfGE 83 S. 216 (230 ff) = EZAR 202 Nr. 10; BVerwG, Urteile vom 19.04.1994 - 9 C 462.93 - InfAuslR 1994 S. 325 f., und vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 - BVerwGE 88 S. 367 = EZAR 202 Nr. 21 = DVBl. 1991 S. 1089 (1092 f.)).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Auch wenn zugunsten von nahen Familienangehörigen eines Verfolgten unter bestimmten Umständen eine Vermutung dafür streiten kann, daß die Verfolgung auf sie erstreckt wird (BVerwG, Urteile vom 13.01.1987 - 9 C 50.86 - EZAR 204 Nr. 3 und vom 26.04.1988 - 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244 = EZAR 204 Nr. 6), ist eine derartige - tatsächliche und widerlegliche - Vermutung nur anzuerkennen, wenn sie auf tragfähige Tatsachen gestützt werden kann (dazu Anm. Bell, ZAR 1986, 88).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 462.93

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Revisionsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92
    Diese gewichtigen Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung sind in die Gesamtbeurteilung der Frage einzubeziehen, ob die Verfolgungsfurcht eines Asylbewerbers bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles bei objektiver Beurteilung begründet und deshalb asylrechtlich beachtlich ist, weil es ihm unter diesen Umständen nicht zumutbar ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (hinsichtlich der im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG entsprechend anwendbaren Grundsätze zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. = Art. 16a Abs. 1 GG vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - BVerfGE 83 S. 216 (230 ff) = EZAR 202 Nr. 10; BVerwG, Urteile vom 19.04.1994 - 9 C 462.93 - InfAuslR 1994 S. 325 f., und vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 - BVerwGE 88 S. 367 = EZAR 202 Nr. 21 = DVBl. 1991 S. 1089 (1092 f.)).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften

  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen der hinreichenden

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 50.86

    Rechtsschutzinteresse für eine Asylanerkennungsklage des minderjährigen

  • VGH Hessen, 09.06.1993 - 10 UE 2243/87

    Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1990 - 13 A 15/87

    Ahmadis; Rückkehr nach Pakistan; Politische Verfolgung aus religiösen Gründen

  • OVG Niedersachsen, 14.02.1994 - 12 L 7232/91

    Religiöse Prägung; Ahamadis; Pakistan; Verfolgung; Religiöse Identität;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1993 - 19 A 10010/90

    Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft; Politische Verfolgung ; Pakistan; Flucht

  • OVG Saarland, 07.10.1992 - 3 R 8/89

    Asylrecht; Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Pakistan; Verfolgungsprognose;

  • VGH Bayern, 26.11.1992 - 21 B 88.30986
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 1616/92

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach PPC

  • OVG Thüringen, 30.09.1998 - 3 KO 864/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Pakistan; Ahmadis; Gruppenverfolgung;

    Der Wortlaut der einschlägigen Strafrechtsnormen ist umfassend und läßt einen Willen des pakistanischen Gesetzgebers nicht erkennen, vom Geltungsbereich der den Ahmadis auferlegten strafbewehrten Verbote deren interne Religionsausübung auszunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1994 - A 16 S 1382/93 - HessVGH, Urteil vom 30. Januar 1995 - 10 UE 2626/92 - m.w.N.).
  • VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 K 20135/00

    Pakistan, Ahmadiyya, Folgeantrag, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung,

    Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen lassen die zu Beginn zitierten einschlägigen Strafnormen nicht erkennen, dass der pakistanische Gesetzgeber unter Berücksichtigung des Geltungsbereiches der den Ahmadis auferlegten Ver- und Gebote in die interne Religionsausübung einzugreifen beabsichtigt (VGH Baden- Württemberg, U. v. 2.12.1994 - Az.: A 16 S 1382/93 - HessVGH, U. v. 30.1. 1995 - Az.: 10 UE 2626/92 - m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 18.06.2002 - 1 A 345/99

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Ahmadis; Ahmadiyya; Asyl;

    2000 - A 6 S 672/99 - ; ebenso BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 9 C 279.94 - ; BVerwG, NVwZ 1994, 4oo; Hess.VGH, Urt. v. 3o.1.1995 - 10 UE 2626/92 - ;OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.1.1996 - 12 L 3695/95 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.1.1996 - 6 A 13364/95 - ; VG Köln, Urt. v. 2.9.1997 - 2 K 4692/97.A - ;OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.11.1997 - 6 A 12234/96.OVG - ; Urteile der Kammer v. 23.7.1999 - 1 A 695/97 - und v. 18.6.2002 - 1 A 189/99 - m.w.N. ).
  • VG Lüneburg, 18.06.2002 - 1 A 189/99

    Ahmadiyya; Asyl; Asylberechtigte; Asylbewerber; beachtliche Wahrscheinlichkeit;

    2000 - A 6 S 672/99 - ; ebenso BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 9 C 279.94 - ; BVerwG, NVwZ 1994, 4oo; Hess.VGH, Urt. v. 3o.1.1995 - 10 UE 2626/92 - ;OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.1.1996 - 12 L 3695/95 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.1.1996 - 6 A 13364/95 - ; VG Köln, Urt. v. 2.9.1997 - 2 K 4692/97.A - ;OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.11.1997 - 6 A 12234/96.OVG - ).
  • VG Lüneburg, 22.05.2002 - 1 A 204/99

    Ahmadiyya; Ahmadiyya-Gemeinschaft; Asyl; Asylberechtigung; beachtliche

    2000 - A 6 S 672/99 - ; ebenso BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 9 C 279.94 - ; BVerwG, NVwZ 1994, 4oo; Hess.VGH, Urt. v. 3o.1.1995 - 10 UE 2626/92 - ;OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.1.1996 - 12 L 3695/95 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.1.1996 - 6 A 13364/95 - ; VG Köln, Urt. v. 2.9.1997 - 2 K 4692/97.A - ;OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.11.1997 - 6 A 12234/96.OVG - ).
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